Beleuchtung am Zweirad
Fahrradbeleuchtung - nicht nur im Dunkeln
Nicht nur im heimischen Wohnzimmer, sondern auch in der Fahrradtechnik hat die „alte Glühbirne“ langsam, aber sicher ausgedient. Auf dem Vormarsch ist die LED-Technik, die sowohl energieeffizient, als auch lichtstark ist.
Ausnahme für Räder bis 11 Kilo
Volker Anderl: "Gerade wenn die Tage kürzer werden, ist das Thema Beleuchtung am Fahrrad wieder allgegenwärtig. Der Trugschluss ist, dass die Beleuchtung nur bei Dunkelheit vorgeschrieben ist. Laut Gesetzgebung muss ein Fahrrad, das im Straßenverkehr bewegt wird mit einer funktionierenden, dynamobetriebenen Lichtanlage ausgestattet sein."
Ausnahme durch Gesetzgeber
Für Rennräder bis 11 Kilogramm hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vorgesehen. Diese dürfen auch mit einer batteriebetriebenen Beleuchtung gefahren werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch diese Lampen ein Prüfsiegel des Kraftfahrtbundesamtes tragen und somit den Normen entsprechen. Hochwertige Lampen erreichen Helligkeitswerte bis zu 40 Lux und höher. Der erzeugte Ausleuchtungsbereich beträgt dabei ca. 4 Meter in der Breite und 20 Meter in der Distanz. Hier wird der technische Fortschritt am eindrucksvollsten klar, die Zeiten der „funzeligen“ Fahrradbeleuchtung sind definitiv Geschichte.
Standlicht ist wichtig
Ein weiteres wichtiges Detail bei der Beleuchtung ist das Standlicht. Es überbrückt den Zeitraum an dem der Fahrradfahrer zum Beispiel an der Ampel steht und nicht über die Bewegung den Nabendynamo antreibt.
Einige Lampen haben einen Abschaltmechanismus für das Standlicht, dieser verhindert, dass Diebe einfaches Spiel haben und abgestellte Räder direkt in der Dunkelheit erkennen. Zudem sorgt die Sensorautomatik an der Lampe dafür, dass die Beleuchtung beispielsweise beim Durchfahren eines Tunnels automatisch angeschaltet wird.
Einige Lampen sind in der Zwischenzeit auch mit Tagfahrlicht ausgestattet, dieses besteht in der Regel aus vier oder sechs in einer Reihe angeordneten, markanten LED-Punkten, die ausschließlich der Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer dienen.
Text: Jens Lukas