Kindersitz am Fahrrad

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Gesetze und Normen für Fahrrad-Kindersitze mit einem Augenzwinkern erklärt

Foto-Quelle: Pixabay

Wie schön einfach sind doch deutschen Gesetze für Kindersitze

Wenn Sie als junge Eltern Ihren Sprössling auf dem Fahrrad mitnehmen wollen, brauchen Sie dafür einen besonderen Sitz. Aha!

Das Kind darf maximal 7 Jahr alt, Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Zumindest letzteres ist wohl in unseren Breiten die Regel.

Zudem müssen Sie durch eine Radverkleidung oder ähnliches dafür sorgen, dass der Prinz oder die Prinzessin nicht mit den Füßchen in die Speichen geraten. Alles nachlesbar im Paragrafen 21 der Straßenverkehrsordnung.

Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Kein Problem, oder? Dann durchforsten Sie mal das Internet nach dem passenden Fahrrad-Kindersitz. Wieso passend, fragen Sie jetzt?

  • Ja, wie alt ist Ihr Kind denn?

  • Kann es überhaupt schon selbstständig sitzen?

  • Haben wir es da eher mit einem Zappelphilipp zu tun, oder gehört Ihr Spross zur bedächtigeren Art?

  • Größe und Gewicht sind ja wohl auch nicht gleich bei allen unter sieben.

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