Beleuchtung: Gesetzesänderung März 2017

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Was sind E-Bike Scheinwerfer?

E-Bike-Scheinwerfer bekommen den Strom aus dem Antriebs-Akku des E-Bikes. Der Antriebs-Akku liefert Gleichspannung (DC), aber dieses Spannungsniveau ist nicht vereinheitlicht (genormt). Unsere E-Bike Scheinwerfer können unterschiedliche Gleichspannungen aufnehmen – und sind damit an den meisten Antriebssystemen einsetzbar.

Achtung: E-Bikes bis Baujahr 2013

Bis 2013 mussten (in Deutschland) E-Bikes mit einem Fahrrad-Dynamo ausgestattet sein, der den Scheinwerfer mit Strom versorgt. Ein Dynamo liefert 6 Volt Wechselspannung (AC). Wenn Ihr E-Bike einen Dynamo hat, können Sie an diesem keinen E-Bike-Scheinwerfer anschließen. Sie können aber alle unsere Dynamo-Scheinwerfer einsetzen.

Busch + Müller informiert:

Neue Vorschriften für Fahrräder und E-Bikes

Am 10. März 2017 verabschiedete der Bundesrat eine Überarbeitung der lichttechnischen Vorschriften für Fahrräder und E-Bikes, die hauptsächlich im §67 der StVZO geregelt sind. Busch + Müller begrüßt diese Änderungen, da nun nicht nur einige Ungereimtheiten der 2013er Novelle durch Vereinheitlichung ausgeräumt wurden, sondern vor allem die Ausstattungsmöglichkeiten deutlich erweitert wurden.

Die wichtigsten Änderungen:

• Pedelecs (= E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Motorleistung von maximal 250 W) sind nun rechtlich mit Fahrrädern gleichgesetzt.

• Solange Energiequelle und Lichtanlage spannungsverträglich aufeinander abgestimmt sind, gibt es keinerlei Nutzungseinschränkungen. So sind Dynamo-, Batterie-, Akku- und spezielle E-Bike-Beleuchtung gleichberechtigt. (Rücklichter können jetzt auch mit Batterien – nicht nur mit Akkus – genutzt werden, auch wenn diese eine andere Nennspannung als 6 V haben.)

• Fahrrad- und E-Bike-Scheinwerfer dürfen über Tagfahrlichtfunktion und Fernlichtfunktion verfügen, wie man es von Motorrädern kennt. (Im Normalbetrieb gilt nach wie vor die Einhaltung der Hell-Dunkel-Grenze.)

• Fahrrad- und E-Bike-Rücklichter dürfen mit einer Bremslichtfunktion ausgestattet sein, die mit der Bremse gekoppelt ist (im Gegensatz zu unserer bisherigen BrakeTec-Technologie).

• Mehrspurige Fahrräder/Pedelecs oder solche, bei denen die Handzeichen des Radfahrers schlecht zu erkennen sind, dürfen fahrtrichtungsanzeigende

Blinker verbauen. (Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind hingegen immer noch untersagt.)

• Fahrräder und E-Bikes dürfen wahlweise einen oder zwei Scheinwerfer verwenden.

• Ein roter Z-Rückstrahler reicht aus; es muss kein zusätzlicher kleiner Rückstrahler hinten am Rad mehr verbaut werden.

Spezielle Scheinwerfer und Rücklichter zum Anschluss an E-Bike-Akkus haben wir im Sortiment. Aber auch für die neu hinzugekommenen

Beleuchtungskomponenten bzw. Funktionen bieten wir bereits Produkte oder entwickeln diese gerade.

Wenn Sie für Ihre Fahrräder und E-Bikes Lösungen suchen, sprechen Sie uns gern an.

Ihre Busch + Müller KG

Änderungen in der StVO und StVZO seit März 2017

Die letzten Gesetzesänderungen sind tatsächlich nicht allzu lange her. Es handelt sich hierbei also um ganz aktuelle Regelungen. Diese betreffen dabei eigentlich nur einen wesentlichen Aspekt, nämlich die Beleuchtung. Man hat sich entschieden, dass das Gesetz der Technik angepasst werden müssen. Das heißt im Klartext, dass nun Dinge wie Brems- und Fernlicht, bei jeglichen E-Bikes erlaubt sind. Da diese sich gerade bei Letzteren sehr gut anbieten, ist das natürlich überaus erfreulich. Auch jegliche kommenden Errungenschaften in der Beleuchtung, wurden bei diesen Gesetzen berücksichtigt. Selbst wenn man also in Zukunft ein sehr neues Pedelec fährt, welches über eine neuartige Beleuchtungstechnik verfügt, braucht man sich keinerlei Gedanken zu machen. Dieses ist zweifellos auf Deutschlands Straßen erlaubt und braucht weder eine spezielle Genehmigung, noch unterliegt sie sonstigen Einschränkungen. Da ein E-Bike mit einem Fahrrad gleichgestellt ist, sofern es nicht die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h übersteigt, zählen diese Regelungen auch für Fahrräder. Das heißt, dass man auch sein Fahrrad lichttechnisch etwas aufrüsten darf. Glücklicherweise sind auch Fahrzeuge mit Anhänger von der Regelung betroffen. Dazu gehören unter anderem E-Lastenträger und sonstige Fahrzeuge, welche über einen Anhänger verfügen und beispielsweise Güter transportieren. Diese dürfen nun mit einem Blinker aufgerüstet werden. Wenn Sie mehr über den Beschluss erfahren möchten, sollten Sie auf die Seite des Deutschen Bundestages gehen. Dort können Sie sich direkt den Volltext ansehen. Der entsprechende Beschluss wurde bereits von uns herausgesucht, damit Sie nicht unnötig suchen müssen. Es handelt sich um die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

Was diese Gesetzesänderungen für Auswirkungen haben werden

Erst einmal bringen einem die neuen Gesetze eine zusätzliche Freiheit. Sie waren schon lange überfällig und sind daher eine willkommene Neuerung. Das ist allerdings noch nicht alles. Im Zuge dieser Entwicklung, werden viele Hersteller neue Pedelecs auf den Markt bringen. Wir werden also womöglich viele neue, spezielle Modelle zu sehen bekommen. Das ist nicht nur überaus interessant, sondern erfüllt auch einen ganz anderen Aspekt. Es trägt nämlich maßgeblich zur Sicherheit bei. Dank der neuen Beleuchtungsmöglichkeiten, werden unsere Straßen viel sicherer werden. Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit von Elektrobikes, ist das natürlich ausgesprochen wichtig. Zudem entlastet es einige Berufsgruppen, welche in den frühen Morgenstunden oder nachts mit Elektrorädern unterwegs sind. Hierzu zählen beispielsweise Postboten, Kuriere oder in Einzelfällen auch Polizisten. Aber selbst für Fahrradfahrer ergeben sich ganz neue Möglichkeiten. Schließlich haben diese nun einen viel größeren Handlungsspielraum, was auch nächtliche Fahrten wesentlich sicherer macht. Es ist also durchaus denkbar, dass die Zahl an Unfällen zurückgehen wird. Zudem werden uns womöglich bald neue Technologien und generell neue Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Inwieweit sich diese auf das Fahrgefühl, den Komfort und womöglich auch den Preis auswirken werden, ist allerdings noch unklar.

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